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Auch 2023 feiert der Wiener Gemeindebau zwei runde Jubiläen: 100 Jahre Wohnbausteuer und 100 Jahre Wohnbauprogramm: Am 1. Februar 1923 beschließt die Gemeinde Wien eine zweckgebundene  Wohnbausteuer, am 21. September 1923 das erste Wohnbauprogramm. Das Museum „Das Rote Wien im Waschsalon Karl-Marx-Hof“ nimmt diese  Jubiläen zum Anlass, einen Blick in diese neuen „Volkswohnungen“ zu werfen  und geht auf Wohnungsinspektion. Die Sonderausstellung „SCHÖNER WOHNEN IM ROTEN WIEN” beschäftigt sich mit den Wohnungsgrundrissen, der Größe, Aufteilung  und Ausstattung der Wohnungen sowie ihrer Einrichtung. Wer sind die neuen  Mieterinnen und Mieter, und welche Rechte und Pflichten haben sie als  „Sachverwalter öffentlichen Gutes“?

Bei der Gemeinderatswahl vom 4. Mai 1919 erreicht die Sozialdemokratische Arbeiterpartei die absolute Mehrheit. Kurz darauf folgt die große Ernüchterung: „Die christlichsoziale Hinterlassenschaft ist entsetzlich: die Kassen der Gemeinde sind leer“, schreibt die Arbeiter-Zeitung.
Zur Umsetzung ihres ambitionierten Wohnbauprogramms beschließt die sozialdemokratische Mehrheit im Gemeinderat am 1. Februar 1923 eine zweckgebundene Wohnbausteuer und am 21. September 1923 ein erstes kommunales Wohnbauprogramm, das die Errichtung von 25.000 Wohnungen innerhalb von fünf Jahren vorsieht.

Mutter mit Tochter vor dem Lavoir, 1932, koloriert © ÖNB/Zvacek

Mutter mit Tochter vor dem Lavoir, 1932, koloriert © ÖNB/Zvacek

1927 folgt ein zweites Wohnbauprogramm für weitere 30.000 Wohnungen.
„Bis zum Jahre 1932 wird die Gemeinde rund 65.000 neue Wohnungen besitzen“, kündigt Stadtrat Anton Weber 1928 an. In der Tat wohnt 1931 bereits ein Zehntel der Bevölkerung Wiens in einem Gemeindebau.
Wer das Glück hat, eine der begehrten neuen Wohnungen zu ergattern, wird rundum umsorgt, aber auch belehrt und ermahnt. Unzählige Publikationen widmen sich der „Erziehung zum Wohnen“.
„Parkett und harte Brettelböden dürfen nur mit Wachs eingelassen werden“ und auch das Wäschewaschen ist – mit Ausnahme kleiner Wäschestücke wie Taschentücher oder Strümpfe – nicht gestattet. „Durch Waschen in der Wohnung kann die Wohnung leicht feucht werden“, warnt Stadtphysikus Dr. Viktor Gegenbauer 1929. Und der Magistrat fordert: „Pflege die Dir anvertraute Wohnung so, daß ihr Wert dauernd erhalten bleibt.“
Die Befolgung der umfangreichen Hygiene- und Fürsorgeregeln wird den Frauen und Müttern übertragen. Die „neue Frau“ ist nun Organisatorin der Wohnung und Hüterin der Familie.
bis 17. Dezember 2023

Blick in die Sonderausstellung © Manuel Domnanovich

Blick in die Sonderausstellung © Manuel Domnanovich

www.dasrotewien-waschsalon.at